Sie haben nicht nur Anspruch auf Ihre ursprüliche Forderung.
Ihnen stehen gegebenfalls auch noch Zinsansprüche zu, auch wenn
Sie vertraglich keine Zinsen vereinbart haben.
Privatpersonen stehen nach § 288, Abs. 1 BGB Verzugszinsen in Höhe
von 5,00 % p.a. über dem Basiszins, unter Geschäftsleuten erhöht
sich dieser auf 9,00 % p.a. über dem Basiszins.
Zum Stand 01.07.2023 beträgt der Basiszins nach § 247 BGB 3,12 %,
d. h. dass Sie als Privatperson 8,12 % p.a. geltend machen können.
Eine Veröffentlich von allen historischen Basiszinssätzen ab 2002
erhalten Sie auf der homepage der Bundesbank.
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